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§ 57

§ 57 - Prüfstelle in der KFZ-Werkstatt

Laut §57a des STVO muss jedes Fahrzeug zur Überprüfung in eine autorisierte Fachwerkstätte. Diese Werkstätten müssen die vorgeschriebene Ausrüstung und ein entsprechend geschultes Personal aufweisen. Damit haben wir in Österreich ein Garantiegeschäft, denn jeder Kunde MUSS einmal in Ihre Werkstatt kommen. Dieses Potential muss genützt werden. Kundenfreundliches Auftreten, technische Kompetenz und das Anbieten von zusätzlichen Dienstleistungen sind natürlich Grundvoraussetzung. Was Sie sonst noch fürs Pickerl-Geschäft benötigen, haben wir für Sie hier aufgelistet: 
 
 

Bremsprüfung

 

Bild: Beissbarth

Beissbarth Rollenbremsenprüfstand

 

Hebebühnen

 

Bild: Koni Stertil

Elektrohydraulische 2-Säuler von Stertil Koni 3-7t oder Andere

 

Achsspieltester

 

Bild: Escon

Achspieltester von
Escon und Texo

 

Abgas-Diagnose

 

Bild:  AVL

AVL Abgas- und Diagnosegerät
für Benzin und Diesel

 

Scheinwerfer

 

Bild:  Hella

Scheinwerfereinstellgeräte

 

Bremsflüssigkeit

 

Bild:  Romess

Bremsflüssigkeitstestgerät von Romess

 

Plakette

 

 

Plakettenstanzgerät

 

Gesetzestext §

 

Detaillierte Informationen zur § 57a - Überprüfung  (Technische Voraussetzungen finden Sie auf den
Seiten 8,9 und 10)

 

è hier zum Download

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