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Qualifikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen 15.07.2010
Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich   ***NEW***   Ausbildungsbescheinigungsentwurf
   
 
 
 
Ölanlagen
Die Planung und Projektierung und der Aufbau von Ölanlagen ist seit Jahren unser Spezialgebiet. Dazu zählen die Gestaltung optimaler Zufahrtsmöglichkeiten der Schmiermittel-Lieferanten und die Platzierung der Füllstellen mit möglichst kurzen Rohrstrecken zu den Lagertanks.
â Pro Werkstätte können 1.000 Liter Öl an nicht gefährlichen Plätzen gelagert werden. Ab über 1.000 Liter ist ein behördliches Genehmigungsverfahren notwendig.
â Wir unterscheiden dabei zwischen herkömmlicher Abgabe, gemessen/nicht gemessen, eichfähig/nicht eichfähig oder modernste Ölabgabe über ein elektronisches Management.
â Von der Planungsphase über Unterstützung beim Genehmigungsverfahren, Erstellen von Detailplänen begleiten wir das Projekt bis zu Installation und Inbetriebnahme.
 

Lackieranlagen

Lackieranlagen müssen von der Behörde genehmigt werden. Wir empfehlen allen Kunden mit der Behörde ein Vorgespräch zu führen. Egal in welchem Bundesland - es gibt mindestens einmal im Monat einen Behördensprechtag. Hier stellen wir, der Betriebsinhaber, die Lackfirma, evtl. ein Architekt und wir, das geplante Projekt vor. Meist sind der Arbeitsinspektor, ein Brandschutzsachverständiger und ein Umweltexperte anwesend. Deren Fragen, Anregungen und auch konkreten Änderungen abreiten wir in das Projekt mit ein und vereinbaren einen Termin für die gewerberechtliche Verhandlung. Wir stellen die kompletten Unterlagen für die Lackieranlage in vierfacher Ausfertigung zur Verfügung. Lediglich der Lageplan mit den eingezeichneten Anrainern wird vom Bauherrn gestellt. Selbstverständlich sind wir auch bei den eigentlich Verhandlungen anwesend und unterstützen unsere Kunden tatkräftig bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus.

 
 

Hebebühnen-Service oder Überprüfungen
 Laut Arbeitsmittelverordnung BGBL. II Nr.164/2000 § 8 wiederkehrende Prüfung müssen folgende Arbeitsmittel (Hebebühnen, Hubtische, Motorkräne, Grubenheber) mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen inkl. Eintragung ins Prüfbuch. Wird das jährliche Service durch einen Techniker der Firma Kastner durchgeführt, entfällt die Hinzuziehung eines Zivilingenieures.  

Achtung: Wenn die wiederkehrende Prüfung nach § 8 durch fachkundige Betriebsangehörige (Meister vom Betrieb) durchgeführt wird, ist mindestens jedes 4. Jahr eine Person nach § 7
(Ziviltechniker) heranzuziehen. (Dies kann nicht mehr durch einen Techniker der Firma Kastner durchgeführt werden).

 

 

Abgastester-Service (entspricht auch den ISO-Vorgaben)

Laut Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung PBStv, BGBL. II 1998/78 i. d. F. BGBL. II 2004/101 müssen Service von Abgastestern durch einen vom Landeshauptmann anerkannten Fachbetrieb (= Firma Kastner) jährlich ± 2 Monate durchgeführt werden, inkl. Eintragung ins Prüfbuch.

 

 

Freigegebene Typen:

- AVL DiGas 4000 / light, DiGas 465b / DiGas 480 / c, DiLink 480 / DiSmoke 4000 / 435 / 480, DiCom 4000

- Hermann Electronic MHC 221 / 222 und DO 284 / 285, HGA 400

- Electra Controll MGA 4000, DST 200-DX

- Allen Test VLT 2000 / 2040

- Ten Typen EDA 1 / 2, Innova 1000

 

Bosch
 
 
   
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